Die prozedur der annahme als kind der kinder in der Ukraine

DIE PROZEDUR DER ANNAHME ALS KIND DER KINDER IN DER UKRAINE IST EIN JURISTISCHER PROZESS, IN DESSEN LAUF VOM RECHTSSPRUCH DIE NEUEN STÄNDIGEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN ELTERN UND DEM KIND ENTSTEHEN. FÜR DEN STAAT BESTEHT DAS WESEN DES PROZESSES IN DER SENDUNG DER ELTERNRECHTE UND DER PFLICHTEN VON EINER FAMILIE ZU ANDEREM. FÜR DIE ZUKÜNFTIGEN ELTERN BEDEUTET DIE ANNAHME ALS KIND DIE ANNAHME IN DIE FAMILIE DES KINDES AUF DEN RECHTEN GEBOREN, MIT ALLEN RECHTEN UND DEN PFLICHTEN, WIE SEITENS DER ERWACHSENEN, ALS AUCH SEITENS DES KINDES.
Wer kann adoptieren

Laut dem Artikel 211 des Familiären Gesetzbuches der Ukraine der zukünftige Elternteil des Kindes in der Ukraine kann sein:

  • Die handlungsfähige Person im Alter nicht weniger als 21 Jahre;
  • Eine Person, die das Kind nicht weniger als auf fünfzehn Jahre älterer ist. Die Personen gleiches Geschlechts können als Eltern nicht sein;
  • Personen, die nicht verheiratet sind, können nicht dasselbe Kind adoptieren. Wenn solche Personen sozusagen in einer bürgerlichen Ehe in derselben Familie leben, kann das Gericht über die Adoption des Kindes durch sie entscheiden;
  • Wenn ein Kind nur eine Mutter hat, kann es nicht von einem Mann adoptiert werden, mit dem seine Mutter nicht verheiratet ist; Wenn ein Kind nur einen Vater hat, kann es nicht von einer Frau adoptiert werden, mit der sein Vater nicht verheiratet ist. Aber wenn solche Personen in derselben Familie leben, kann das Gericht über die Adoption des Kindes durch sie entscheiden;
  • Wenn ein Kind nur eine Mutter oder nur einen Vater hat, der im Zusammenhang mit der Adoption eine Rechtsbeziehung mit ihm verliert, kann der Adoptivvater des Kindes ein Mann oder eine Frau sein
  • Die Anzahl der Kinder, die einen Adoptierenden adoptieren können, ist nicht begrenzt.
Wer kann das Kind in der Ukraine nicht adoptieren

Nach den Regeln des Artikels 212 des Familiären Kodexes der Ukraine ist es bestimmt, dass keine zukünftige Eltern können die Person, die:

  • sind in der Aktionsfähigkeit oder von den Geschäftsunfähigen begrenzt;
  • waren der Elternrechte in Bezug auf andere Kinder entzogen, wenn waren diese Rechte nicht wieder hergestellt;
  • waren die Eltern anderen Kindes, aber die Annahme als Kind war ungültig nach ihrer Schuld aufgehoben oder anerkannt;
  • befinden sich auf der Erfassung oder auf der Behandlung in psychoneurologisch oder die Entwöhnungsanstalt;
  • missbrauchend die Spirituosen oder die narkotischen Mittel;
  • haben der ständige Wohnort und das ständige Verdienst (das Einkommen) nicht;
  • leiden an den Krankheiten, deren Liste vom Ministerium für Gesundheitswesen der Ukraine behauptet ist;
  • waren für die Verbrechen verurteilt, deren Liste im vorliegenden Artikel des familiären Kodexes der Ukraine angegeben ist;
  • nach dem Befinden brauchen den nebensächlichen Abgang;
  • sind die Staatenlosen;
  • leben mit der Person in Ehe, die, laut des vorliegenden Artikels, kein zukünftiger Elternteil sein kann;
  • haben die Interessen, die den Interessen des Kindes widersprechen.
Das Vorzugsrecht unter einigen Personen, wünschend, ein und derselbe Kind zu adoptieren, wird gewährt: Den Verwandten des Kindes unabhängig von der Stelle ihres Aufenthaltes; Den Bürger der Ukraine – vor den Ausländer; Den Personen, die zwei und mehrere Kinder adoptieren (der Schwestern, der Brüder), die familiären Beziehungen nicht zerreißend; Den Personen, in deren Familien das Kind wohnt, das adoptiert wird; Der Person, die ein Mann der Mutter, der Frau des Vaters des Kindes ist, das adoptiert wird; Den Eheleuten – vor der einsamen Person.
Welche Kinder man in der Ukraine adoptieren kann

Laut Art. Art. 209, 219 Familiäre Kodexe der Ukraine können ohne Einverständnis der Eltern das Kind adoptiert sein:

  • 1. die in einem Entbindungsheim, eine andere Gesundheitseinrichtung abgelassen wurden oder von den Eltern, anderen Verwandten nach Erreichen des zweimonatigen Alters abgewiesen werden;
  • wer wurde abgelassen oder gefunden, zwei Monate nach seiner Auffindung;
  • dessen Eltern unbekannt sind;
  • dessen Eltern vom Gericht unbekannt fehlend anerkannt sind;
  • dessen Eltern wie unbegründet Abwesende vom Gericht anerkannt sind;
  • dessen Eltern der Elternrechte entzogen sind;
  • wenn das Gericht feststellt, dass Eltern, die mehr als sechs Monate mit dem Kind ohne triftige Gründe nicht leben, keine elterliche Sorge und Vormundschaft über ihn zeigen, ihn nicht erziehen und ihn nicht unterstützen.
Entscheidung des Gerichts zur Adoption

Gemäß Artikel 224 des Familiengesetzbuchs berücksichtigt das Gericht bei der Entscheidung über die Adoption eines Kindes Umstände von erheblicher Bedeutung, insbesondere:

  • 1. Der Gesundheitszustand und die finanzielle Situation der Person, die das Kind adoptieren möchte, ihr Familienstand und ihre Lebensbedingungen, die Einstellung zur Erziehung des Kindes;
  • Motive, aufgrund derer die Person ein Kind adoptieren möchte;
  • Gründe dafür, warum der zweite der Ehegatten kein Adoptivelternteil sein möchte, wenn nur einer der Ehegatten eine Adoption beantragt hat;
  • Die wechselseitige Zustimmung des Adoptierenden und des Kindes und auch, wie lange sich der potenzielle Adopter um das Kind kümmert;
  • Der Gesundheitszustand des Kindes und der potenzielle Adoptivelternteil;
  • Die Einstellung des Kindes zu der Person, die ihn adoptieren möchte.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, die im Familiengesetzbuch festgelegt sind, die Fähigkeit der Person, die das Kind adoptieren möchte, stabile und harmonische Bedingungen für das Leben des Kindes zu gewährleisten, erlässt das Gericht eine Entscheidung, die vom Adoptivelternteil des Kindes ausgesprochen wird. Das Gericht kann die Adoptiveltern nicht mit der Begründung ablehnen, dass sie das Kind bereits geboren haben oder gebären können. Die Adoption des Kindes gilt als am Tag des Inkrafttretens des Gerichtsbeschlusses über die Adoption (Artikel 225 des Familiengesetzbuches) durchgeführt. Auf Antrag des Adoptierenden stellt die staatliche Zivilregistrierungsbehörde auf der Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung eine Adoptionsurkunde aus
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